Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen

Rosemarie HeinBundestag

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe noch einmal nachgeschaut: Der Antrag der Linken zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiete der Bildungspolitik wurde in der Debatte am 25. März 2010 in den Bundestag eingebracht. Über ein Jahr ist seitdem vergangen. Inzwischen haben alle Fraktionen die Notwendigkeit erkannt, über die Fragen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern neu nachzudenken. Selbst einige Landtage, auch der in meinem Bundesland Sachsen-Anhalt, haben bereits Beschlüsse dazu gefasst. Also sträuben wir uns nicht, die notwendige Korrektur der Föderalismusreform aus dem Jahre 2006 endlich vorzunehmen! Die Reform hat sich nicht bewährt, Herr Spaenle.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich habe noch einmal nachgeschaut: Der Antrag der Linken zur Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiete der Bildungspolitik wurde in der Debatte am 25. März 2010 in den Bundestag eingebracht. Über ein Jahr ist seitdem vergangen. Inzwischen haben alle Fraktionen die Notwendigkeit erkannt, über die Fragen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern neu nachzudenken. Selbst einige Landtage, auch der in meinem Bundesland Sachsen-Anhalt, haben bereits Beschlüsse dazu gefasst. Also sträuben wir uns nicht, die notwendige Korrektur der Föderalismusreform aus dem Jahre 2006 endlich vorzunehmen! Die Reform hat sich nicht bewährt, Herr Spaenle.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Weil so etwas nur in großer Übereinstimmung geht, haben wir mit der Behandlung unseres Antrages im Ausschuss gerne gewartet, bis die SPD auch so weit war.

Bei der Abschaffung des Kooperationsverbotes geht es zunächst nur darum, wieder gemeinsame Projekte in der Bildung wie seinerzeit das Ganztagsschulprogramm finanzieren zu können. Man muss eingestehen: Ohne dieses Programm wären viele Schulen in diesem Land nicht saniert worden. Die Kommunen hätten das allein nicht schultern können. Das muss man einfach sagen: Das war vernünftig.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Lob für Rot-Grün!)

Wenn nun in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern der Zustand von 2006 wiederhergestellt wird, ist noch längst nicht alles gut. Vielmehr häufen sich in der Öffentlichkeit immer mehr die Klagen über zu viele Unterschiede zwischen den Bildungssystemen der Länder. Mehr Einheitlichkeit, mehr Vergleichbarkeit und vor allem mehr Durchschaubarkeit werden gefordert. Darum werden die Stimmen, die ein bundeseinheitliches Bildungssystem in Schule und Hochschule fordern, immer lauter. Wenn nichts getan wird, kommt der Bildungsföderalismus immer mehr in Verruf.

Es geht zum Beispiel um die Anerkennung von Studienleistungen bei einem Hochschulwechsel, um die Anerkennung der Lehrerausbildung und die Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Aber, so werden Sie mir entgegenhalten, das regelt doch in schöner Einstimmigkeit die Kultusministerkonferenz. Ich kenne eine Vielzahl von Beschlüssen dieser Konferenz. Regeln diese Beschlüsse wirklich das, was geregelt werden müsste? Ich möchte das an einem Beispiel darstellen. Sie gestatten, dass ich als Beleg zwei, drei Zitate anführe.

1964 haben die Kultusminister ein „Abkommen zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ getroffen, das sogenannte Hamburger Abkommen. Dort heißt es zum Beispiel:

Die in den Ländern ausgestellten Reifezeugnisse und sonstigen Abschlußzeugnisse von Schulen, die Gegenstand dieses Abkommens sind, werden anerkannt.

Und:

Soweit ungeachtet dieser Vereinheitlichung beim Schulwechsel Härtefälle eintreten, sind … Übergangshilfen zu geben.

So weit, so gut, so klar.

Seit 1993 gibt es die „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I“. Diese ist erst im März dieses Jahres wieder einmal – es war nicht das erste Mal – verändert worden. Dort ist über die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu lesen – ich zitiere wieder –:

Bei einer durchgehenden Fachleistungsdifferenzierung auf drei Anspruchsebenen ist die Teilnahme am Unterricht in drei Fächern, zu denen mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache gemäß Ziffer 4.1.2 oder 4.1.3 (Satz 2) gehören, auf der obersten Anspruchsebene erforderlich. In diesen Fächern müssen mindestens ausreichende, in den Fächern der mittleren Anspruchsebene mindestens befriedigende und in den Fächern der unteren Anspruchsebene mindestens gute Leistungen erbracht werden. In den ohne Fachleistungsdifferenzierung geführten abschlussrelevanten Fächern sind im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erforderlich.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Ich habe mehrfach geübt, dies vorzulesen. Haben Sie alles verstanden?

(Beifall bei der LINKEN)

Dann kommt ein Nachsatz – ich verkürze ihn ein bisschen –:

In Bayern werden Schülerinnen und Schüler, die eine andere Schule als das Gymnasium besucht haben, mit einer Berechtigung … dieser Vereinbarung in die gymnasiale Oberstufe unter den besonderen Bedingungen aufgenommen, die in Bayern für Realschüler gelten.

Klar, was immer das heißt.

Ich könnte mehr solcher Beispiele nennen; aber dafür habe ich hier nicht die Zeit. Den Unmut über so viel Überregelung und so viel überbordende Bürokratie kann ich verstehen.

Bildungsföderalismus wollte Vielfalt im Bildungswesen. Als Vielfalt entstand, hat man ein Korsett um sie gebaut. Immer wenn im Rahmen des Bildungsföderalismus eine neue Entwicklung im Gange war, ist eine neue Korsettstange eingezogen worden.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Korsettstange? Wie bitte?)

Nun wird die Vielfalt durch dieses Korsett eher stranguliert, und Einheitlichkeit entsteht dadurch auch nicht.

Derzeit debattieren die Kultusminister der Länder – Dr. Spaenle hat es eben gesagt – über einheitliche Prüfungsaufgaben für ein Zentralabitur. Ganz abgesehen davon, dass ich das für grundfalsch halte: Ich will mir gar nicht vorstellen, was dabei wieder herauskommt.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte um eine gemeinsame Verantwortung für das Bildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland muss weitergehen. Wir haben in unserem Antrag, dem zweiten in dieser Sache, Vorschläge dazu gemacht. Da geht es um eine angemessene Ausstattung der Bildungsfinanzierung ebenso wie um die Passfähigkeit und Gleichwertigkeit der Bildungsangebote in den Ländern. Möglicherweise ist das noch nicht alles, was dazugehört – vielleicht ist es noch nicht einmal der Weisheit letzter Schluss –, aber diskutiert werden kann darüber. Das sollten wir unbedingt tun, hier im Bund und mit den Ländern.

Ich danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)