Gemeinschaftsaufgabe Bildung ins Grundgesetz - Kooperationsverbot aufheben

Rosemarie HeinBundestagAllgemeine Bildung

26. Sitzung vom 03.04.2014, Rede im Plenum des Deutschen Bundestages |
TOP 5: Abschaffung des Kooperationsverbots (Antrag DIE LINKE) |
Dr. Rosemarie Hein, bildungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE
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Gemeinschaftsaufgabe Bildung ins Grundgesetz - Kooperationsverbot aufheben

 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich nicht nur ich werde immer wieder gefragt, warum der Bund nicht endlich mehr Zuständigkeit in der Bildung übernimmt. Gab es diese Forderung noch vor zehn Jahren vor allem auf Veranstaltungen im Osten, kann man nun auch in den westlichen Bundesländern geradezu Begeisterungsstürme hervorrufen, wenn man quasi die Abschaffung der Bildungshoheit der Länder fordert.

Keine Sorge: Das wollen wir nicht.

Wir müssen aber darüber reden, warum so viele für die Abschaffung sind.

Schuld ist das 2006 verhängte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen. Da das Wort „Kooperationsverbot“ immer schlecht verstanden wird, will ich noch einmal knapp erklären, was es bedeutet:

2006 wurde im Zuge der Föderalismusreform auf Drängen einiger Länder im Grundgesetz festgeschrieben, dass der Bund in Fragen der Schul- und Hochschulpolitik nicht mehr mitfinanzieren darf. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, und es gibt inzwischen eine Reihe von Umwegen über sehr komische und scheinbar unverdächtige Programme. Denn auch wenn die Länder über die alleinige Zuständigkeit für Bildungsfragen überwiegend glücklich waren, können sie die notwendigen Bildungsausgaben heute nicht mehr schultern. Dies ist durch die 2009 erlassene Schuldenbremse für Bund und Länder noch weiter verschärft worden.

Zu diesen Finanzierungsschwierigkeiten kommt hinzu, dass sich das Bildungswesen in den Bundesländern immer stärker auseinanderentwickelt. Das wollen wir mit unserem Antrag ändern. Es geht uns um mehr soziale Gerechtigkeit, um bessere Bildungsqualität und um mehr Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern.

Gestatten Sie mir einige Erläuterungen dazu:

Die bundesdeutschen Schulsysteme sind durch mehr als ein Dutzend unterschiedliche Schulformen für die Klassen 5 bis 10, unterschiedlich lange Pflichtschulzeiten, unterschiedliche Abschlüsse mit unterschiedlichen Berechtigungen, unterschiedliche Unterrichtsfächer und unterschiedliche Schulzeitlängen ‑ man denke nur an die derzeitige Debatte um G 8 und G 9 ‑ gekennzeichnet. Das ist nur ein Teil des Irrgartens, durch den sich Familien quälen müssen, wenn sie das Bundesland wechseln wollen oder müssen.

Das Problem geht nach der Ausbildung weiter: Weil auch die Ausbildungen für viele Berufe ‑ so zum Beispiel für die Sozialarbeit, für Erziehungsberufe und für das Lehramt ‑ Ländersache sind, kann es schnell passieren, dass man zwar in dem Herkunftsland einen anerkannten Beruf hat, aber in einem anderen Bundesland entweder als ungelernte Kraft oder zu deutlich schlechteren Tarifbedingungen eingestellt wird.

Frau Kramp-Karrenbauer hat in der Bundesratssitzung am 10. Februar 2012 erklärt:

Wir Länder müssen uns verdeutlichen, dass ein Schulwechsel von einem Bundesland in ein anderes zu den größten Abenteuern gehört, die eine Familie zu bestehen hat.

Sie hat recht. Wenn man mit einem Kind nach der fünften Klasse am Gymnasium aus Bayern nach Berlin oder Brandenburg wechseln will oder muss, dann kommt das Kind dort erst einmal in die Grundschule. Schülerinnen und Schüler zum Beispiel aus Aachen können ihren Fremdsprachenunterricht in einem anderen Bundesland möglicherweise nicht so fortsetzen, wie sie ihn begonnen haben, weil es ihn in dieser Weise in anderen Bundesländern gar nicht gibt. Die Anzahl der Jahre aber, die man eine Fremdsprache erlernt hat, ist ausschlaggebend dafür, ob man das Abitur erreichen kann oder nicht.

Auch hinsichtlich der Lernmittel gibt es in den Bundesländern höchst verschiedene Regelungen: Gibt es in Baden-Württemberg und Hessen beispielsweise noch kostenfreie Schulbücher, so muss man in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sehr unterschiedlich hohe Leihgebühren bezahlen. Wechselt man gar vom Saarland nach Rheinland-Pfalz, muss man völlig neue Bücher kaufen; denn in beiden Ländern gibt es, soviel ich weiß, keine Lernmittelfreiheit.

Manche meinen, das träfe nur Einzelfälle. Ich habe mich einmal kundig gemacht und kann Ihnen sagen: Den Umzug über Ländergrenzen hinweg müssen jedes Jahr ungefähr 200 000 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter verkraften.

Da diese Einsicht nun auch bei den Bundesländern angekommen ist und man sich dennoch nicht auf eine Harmonisierung der Bildungsgänge im Schulbereich einigen konnte, hat sich die Kulturministerkonferenz jetzt zu einem revolutionären Schritt entschieden: Es gibt eine Internetseite mit der Überschrift „Schulwechsel über Ländergrenzen hinweg“. Ich habe sie angeklickt. Dort finden Sie, fein säuberlich aufgelistet, für fast jedes Bundesland einen Link zu den entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die es in dem jeweiligen Land gibt. Da können Sie sich durchwursteln. Bravo! Damit ist den Familien sehr geholfen. - Bitte verzeihen Sie mir diesen Sarkasmus, aber es nervt einfach.

Es geht noch weiter. Auch bei der Schülerbeförderung - dieses Beispiel müssen Sie sich noch anhören - gibt es diese Unterschiede. In einigen Ländern werden die Kosten der Schülerbeförderung bis zur zehnten Klasse von Land und Schulträgern übernommen, zum Beispiel in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. In anderen Ländern gibt es nur einen Zuschuss zur Beförderung oder ein Schülerticket, wie in Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg. Nur wenige Länder, wie Sachsen-Anhalt und Bayern, übernehmen einen Teil der Beförderungskosten bis zum Abitur. Der Besuch der gymnasialen Oberstufe aber wird damit vor allen Dingen den Kindern erschwert, die aus sozial benachteiligten Familien kommen.

Nun hat die Bundesregierung ein Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen, in dem auch Mittel für die Schülerbeförderungskosten vorgesehen sind. Davon profitieren zwar manche Familien; aber den Ländern und Schulträgern, die die Schüler bisher schon kostenfrei befördert haben, bringt das überhaupt gar nichts. Wer also in diesem Land sozial denkt, hat davon nichts. Das allerdings konnte die Mutter des Bildungs- und Teilhabepaketes nicht wissen; denn die Mittel werden ja nicht über den Bildungshaushalt verteilt, sondern über die Kosten der Unterkunft. Diese haben bekanntlich nichts mit Bildung zu tun.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte noch zahlreiche Beispiele dieser Art nennen.

Sie belegen, dass das Verbot der Zusammenarbeit in Bildungsfragen und die alleinige Zuständigkeit der Länder mehr schaden als nützen.

Die Ganztagsschulen ‑ die SPD hat es leider nicht geschafft, dass das Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird ‑ sind ebenso wie die Schulsozialarbeit davon betroffen. Auch das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Handicap, also die Inklusion, kann ohne eine Bundesbeteiligung nicht gestemmt werden.

Die Ungereimtheiten betreffen nahezu alle Bildungsbereiche. In der allgemeinen Schulbildung sind sie inzwischen himmelschreiend. Allerdings weiß ich, dass es auch im Hochschulbereich - die Studierenden und auch Vertreter von Hochschulen sowie der Länder haben sich dazu kürzlich geäußert - solche Probleme gibt und dass es nicht ausreicht, in der Zukunft über Exzellenzinitiativen nur die Leuchttürme zu fördern.

Deshalb haben die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg vor einigen Jahren eine Bundesratsinitiative ergriffen. Einige Länder sind ihr beigetreten, aber getan hat sich leider nichts. Auch Lehrerverbände, Elternverbände und Wirtschaftsverbände fordern ein Umdenken von uns. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, im Bundesrat endlich Flagge zu zeigen und mit den Ländern so lange zu diskutieren, bis eine Lösung gefunden ist.

Es gibt auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz noch eine andere interessante Seite, nämlich die für die „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“. Diese Zentralstelle kümmert sich um die Vergleichbarkeit im Ausland erworbener Abschlüsse. Ich fürchte, es ist Zeit für eine „Zentralstelle für das inländische Bildungswesen“.

Allerdings wäre es besser, wir könnten im Grundgesetz endlich eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung verankern und wir ließen die gemeinsame Finanzierung übergreifender Bildungsaufgaben endlich zu. Das nimmt den Ländern nicht die Rechte, aber den Lernenden und ihren Familien manche Sorge. Genau das wollen wir mit unserem Antrag erreichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der vergangenen Legislatur haben Grüne, SPD und Linke jeweils mehrere Anträge zu diesem Thema, die in die gleiche Richtung gingen, eingebracht, zwar mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung, aber sie gingen in die gleiche Richtung.

Ich hoffe sehr, dass die Einigkeit, die damals darüber bestand, dass das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich und nicht nur für die Hochschulen aufgehoben werden muss, bei der SPD auch nach der Wahl noch Bestand hat.

Vielen Dank.