Menschen und ihre Fähigkeiten wertschätzen - Berufsabschlüsse anerkennen!

Rosemarie HeinBundestagBerufliche Bildung

REDE IM BUNDESTAG | Anrede, um es gleich am Anfang zu sagen: das Gesetz zur Anerkennung erworbener Berufsqualifikationen, das wir heute hier beraten, ist lediglich eine Umsetzung einer lange bekannten EU-Richtlinie, der wir bis zum Beginn des neuen Jahres nachkommen müssen. Insofern erscheint der Regelungsspielraum gering. Darum werden wir uns bei der Abstimmung zu diesem Gesetz enthalten. Wir enthalten uns auch in der Abstimmung zum Entschließungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen, weil darin uns wichtige Dinge fehlen.

Ich will es noch einmal betonen: die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse ist für uns vor allem darum wichtig, weil es um die Wertschätzung von Menschen und ihrer Fähigkeiten geht, die wir anerkannt wissen wollen, und nicht zuerst um die Möglichkeit, Fachkräfteengpässe in Deutschland auszugleichen.

Darum halten wir es auch für erforderlich, auch bei nicht reglementierten Berufen, mit denen man im Prinzip auch ohne Anerkennung in Deutschland arbeiten darf, die Verfahren zur Anerkennung erheblich zu erleichtern, damit nicht Arbeitskräfte erster und zweiter Klasse entstehen und alle Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben. Auch Lohndumping muss verhindert werden!

Für die Anerkennung der Berufe, die ohne diese nicht ausgeübt werden könnten, erwarten wir, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen den Abschlüssen, die im europäischen Raum erworben wurden, und jenen aus sogenannten Drittstaaten. Darum sollten auch diese Unterlagen künftig elektronisch übermittelt werden können.

Wir halten es auch für wenig sinnvoll, die nun einzurichtenden einheitlichen Ansprechpartner nur mit der Weitergabe der Anträge zu betrauen und ihnen nicht gleichzeitig eine Beratungsfunktion zu übertragen. Bürokratie gibt es doch im Verfahren schon genug.

Wir begrüßen, dass für die Gesundheits- und Heilberufe nun die Gutachterstelle beim Bund mit 16 zusätzlichen Stellen versehen werden soll. Doch alle Sachverständigen haben uns gemahnt, dass 16 Stellen nicht ausreichen, die vielen erforderlichen Gutachten zu erstellen.

Auch darum schlagen wir vor, für alle Abschlüsse, deren Gleichwertigkeit von irgendeiner zuständigen Stelle in Bund oder Ländern festgestellt wurde, eine zentrale Datenbank zu errichten, auf die zugegriffen werden kann. Dann könnten Gleichwertigkeitsfeststellungen schneller und unbürokratischer getroffen werden und es würde auch kostengünstiger.

Es ist doch unlogisch, in einer Zeit, in der nach jeweiligem Landesrecht ausgebildete Erzieherinnen zum Beispiel in anderen Bundesländern mit Kusshand genommen werden, obwohl die Ausbildungen höchst unterschiedlich sind, bei Ausbildungen, die im Ausland, noch dazu auf höherem Niveau erworben wurden, erst umständliche Gleichwertigkeitsfeststellungen vorzuschalten.

Und eine Zahnärztin, die zum Beispiel in der Ukraine ausgebildet wurde, sollte doch auch bei uns praktizieren dürfen. Ich jedenfalls hätte keine Bedenken, mich bei ihr auf den Behandlungsstuhl zu setzen.

Übrigens, bei den neu ankommenden Flüchtlingen habe ich selten einen Aktenordner mit Zeugnissen unterm Arm gesehen und nicht alle werden Handyfotos gemacht haben. Da gab es auf der Flucht wirklich andere Sorgen. Wenn wir ihnen eine Zukunft in Deutschland geben wollen, brauchen wir auch klarere Regelungen zur Feststellung von Qualifikationen ohne Vorlage von Zeugnissen – da sind Anfänge gemacht – und wir brauchen die Möglichkeit des Nachholens von Schulabschlüssen auch nach Ende der Schulpflicht – das ist Ländersache!

Und dann die Kosten.

In der Anhörung wurde gefordert, einen einheitlichen Gebührenkorridor festzulegen. Das halten wir für sinnvoll und auch über die Höhe der Kosten muss noch einmal geredet werden.

Wenn es schon stimmt, dass wir über Zuwanderung und Berufsanerkennung wenigstens einen Teil des Fachkräfteproblems in wichtigen Berufszweigen lösen, dann können wir die Finanzierung doch nicht auf die Einzelpersonen übertragen, die das vielleicht nicht leisten können, ohne sich erheblich zu verschulden. Hier muss eine gerechte Lösung für alle her.

Doch das bleibt künftigen Gesetzesänderungen vorbehalten und die müssen auch mit den Ländern abgestimmt werden. Was in einem Land anerkannt ist, muss auch in allen anderen Ländern anerkannt sein. Sonst haben wir weiter einen Flickenteppich in den Regelungen und der Anerkennungstourismus wird fortgesetzt.