Sozial gerechte BAföG-Finanzierung gewährleisten

Rosemarie HeinBundestagBerufliche Bildung

REDE IM BUNDESTAG – Rosemarie Hein | „Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine lieben Kollegen von der SPD, Sie haben sich vorhin so aufgeregt, als sich meine Kollegin Nicole Gohlke vor allen Dingen über die Grundgesetzänderung und den Zusammenhang mit dem BAföG geäußert hat.

Aber ich bitte Sie: Sie haben doch ein Koppelgeschäft daraus gemacht, nicht wir.

Sie haben am 19. September 2014 im Bundesrat erst den Ländern die Zustimmung zur Grundgesetzänderung abverlangt, und danach kam die BAföG-Entscheidung. Das kann man im Protokoll nachlesen. Daher müssen Sie sich jetzt nicht wundern, dass wir dies auch in diesem Zusammenhang behandeln.

Ich bin mir im Übrigen überhaupt nicht sicher, ob der versprochene Nutzen ‑ der soll ja bei einem Koppelgeschäft vorhanden sein ‑ tatsächlich eintritt. Aber darüber reden wir morgen noch einmal.

Dass nun der Bund die Kosten für das BAföG vollständig übernimmt, ist, glaube ich, schon ein richtiger Schritt ‑ endlich; denn das hätte man sicherlich auch vorher schon machen können.

Wir fordern immer, dass der Bund eine höhere Beteiligung bei der Bildungsfinanzierung übernimmt; also können wir das nicht kritisieren. Dadurch entsteht nun die Möglichkeit, unabhängig von den Ländern eine entsprechende BAföG-Finanzierung durchzusetzen. Aber diese Verantwortung haben Sie jetzt auch. Dass 7 Prozent BAföG-Erhöhung dazu nicht reichen, das, glaube ich, liegt auf der Hand, und das können Sie sich eigentlich selber ausrechnen.

Ja, es gibt einige Dinge, die Sie mit dieser BAföG-Reform anpacken, einige Lücken, die Sie zu schließen versuchen, aber es sind bei weitem nicht alle, und ich bin mir nicht einmal sicher, ob wir schon alle Fallstricke gefunden haben. Zumindest zwei Lücken, die nach wie vor existieren und die Sie nicht angehen, will ich benennen.

Eine Lücke ist das Schülerinnen- und Schüler-BAföG. Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse, die die Möglichkeit haben, eine gymnasiale Oberstufe zu besuchen, haben, wenn sie noch bei den Eltern wohnen, was in der Regel der Fall ist, keine BAföG-Berechtigung, sondern müssen im Prinzip den etwas umständlicheren Weg über Berufsfachschulen oder Fachoberschulen gehen; dort bekommen sie die Förderung. Ich glaube, dass dadurch gerade Familien mit einem geringen Familieneinkommen deutlich benachteiligt werden. Diese Fehlentwicklung, die es seit Jahren gibt, hätte hier aufgehoben gehört. Aber das gehen Sie nicht an.

Zum Zweiten bleibt offen, wie Sie zum Beispiel Berufsgruppen wie die der Erzieherin oder des Erziehers anders behandeln wollen. Vielleicht ist es Ihnen ja nicht bewusst, aber Erzieherinnen/Erzieher müssen, bevor sie diese Ausbildung aufnehmen, eine zweijährige Berufsausbildung zum Sozialassistenten oder zur Kinderpflegerin absolvieren; das ist in nahezu allen Ländern so. Das heißt, erst nach zwei Berufsausbildungen erhalten sie den Berufsabschluss, den sie eigentlich erreichen wollen. Wenn sie dann noch auf die Idee kommen, studieren zu wollen, haben sie kein BAföG-Anrecht mehr. Auch diese Lücke schließen Sie nicht.

Das sind nur zwei von vielen Fehlstellen, die es im Gesetz nach wie vor geben wird und die wir natürlich kritisieren - neben der Höhe der Leistung und den fehlenden Anpassungen in wichtigen Bereichen. Das muss sich ändern.

Wenn wir wollen, dass Bildung ein wichtiges Gut ist, wenn wir wollen, dass auch Kinder und Jugendliche aus sozial schwierigeren Verhältnissen diesen Weg gehen können, dann müssen wir für sie diese Finanzierung gewährleisten. Dieser Ball, liebe Kollegen und Kolleginnen von der Koalition, liegt nun bei Ihnen. Das können Sie nicht mehr auf die Länder abwälzen. Die Verantwortung haben Sie.

Vielen Dank.“