Inklusive Bildung für alle

Rosemarie HeinBundestaginklusives Lernen

 

22.06.2017 – REDE IM BUNDESTAG | Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wussten Sie eigentlich, dass gehörlose Menschen nur in sehr wenigen Schulen in Deutschland Abitur machen können? Ein Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für Mikrostrukturphysik in Halle hat das kürzlich in einer Podiumsdiskussion erklärt, und einige im Auditorium waren darüber sehr verwundert. Ohne Abitur zu studieren, ist nahezu unmöglich. Wir wissen alle, dass die allermeisten Förderschulen jeder Art nur den Hauptschulabschluss, im besten Fall den Realschulabschluss anbieten und die allerwenigsten überhaupt zum Abitur führen.

Es sind immer die wenigen Ausnahmebeispiele, die zeigen, dass es eigentlich doch geht. Das zeigt auch die engagierte Arbeit der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung in unserem Land.

An der Uni Halle hat sich ein Arbeitskreis Inklusion gebildet, der sich auf die Fahnen geschrieben hat, die großen und kleinen Hürden bei der Inklusion an der Hochschule aufzuzeigen und um Abhilfe zu ringen. Dabei betont man: Das Thema Inklusion ist ein Thema für alle, und es geht um alle. Inklusion heißt nämlich, alle sind drin: Kinder und Jugendliche, Studierende und Auszubildende, mit und ohne Handicap, unabhängig von Herkunft und Geschlecht, mit unterschiedlichen Interessen und mit unterschiedlichem Leistungsvermögen. Niemand ist außen vor.

Darum muss auch niemand, wie man so häufig hört, inkludiert werden. Es geht darum, gute individuelle Förderung für alle, für jeden Einzelnen, zu schaffen und die notwendigen Hilfen für jeden bereitzustellen. Das kann ein Rollstuhl sein, die Unterstützung durch Gebärdensprache, persönliche Assistenz oder ganz einfach die Zeit, um im eigenen Tempo lernen zu können, langsamer als andere oder aber auch schneller als andere.

Der Nationale Aktionsplan 2.0 zur Inklusion wirbt mit dem Slogan „einfach machen“. Das kann man sehr unterschiedlich auslegen. Na klar, Inklusion fängt im Kopf an. Aber sie ist nicht voraussetzungslos. Wenn „einfach machen“ bedeutet, dass die notwendigen Rahmenbedingungen nicht im Ansatz bereitgestellt werden, dann geht Inklusion schief. Dann werden Regierungen zu Recht abgestraft, wie wir es in NRW gesehen haben. Das Problem ist nur: Nun wird es wieder mehr Exklusion geben. Das ist das eigentlich Schlimme an dieser Geschichte.

Nun kommen Sie mir nicht wieder mit der Ausrede - Herr Jung hat das eben nicht getan -, dafür seien die Länder zuständig. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesrepublik als Ganzes unterschrieben, nicht nur die Länder. Darum muss es auch eine gemeinsame Aufgabe sein, Inklusion umzusetzen. Warme Worte in Aktionsplänen reichen da nicht aus.

Es geht zum Beispiel um die Räume, in denen gelernt wird. Der Raum ist bekanntlich der dritte Pädagoge. Da könnten Sie gleich einmal kreativ sein und die Mittel für die Sanierung von Schulen an finanzschwache Kommunen so vergeben, dass daraus Schulen der Zukunft werden, mit Raumkonzepten, die inklusives Arbeiten erleichtern.

Es geht dabei auch um Schalldämmung und breite Flure, um flexible Raumkonzepte und bessere Arbeitsbedingungen für Lehrende, für Schulsozialarbeit und Therapieräume, wenn sie denn nötig sind.

Wir haben Ihnen im vergangenen Jahr und in diesem Jahr insgesamt vier Anträge zur inklusiven Bildung vorgelegt, und zwar zu allen Bildungsbereichen, von der Kita bis zur Hochschule. Viele Befunde treffen überall gleichermaßen zu. Manches ist aber auch unterschiedlich. Da ich nur fünf Minuten für alle Anträge habe, will ich exemplarisch nur drei Dinge nennen:

Erstens. Inklusive Bildung kann nur gelingen, wenn die Größen der Lerngruppen und Betreuungsgruppen stimmen. In zu großen Schulklassen mit nur einer Lehrkraft ist Inklusion schwierig; das sehe ich ganz genauso. Aber auch eine Erzieherin mit zwölf Kindergartenkindern kann sich nicht allen gleichermaßen widmen.

Zweitens. Gute inklusive Arbeit erfordert nicht nur gut ausgebildete und besser vorbereitete Lehrkräfte, sondern auch Schulsozialarbeit, schulpsychologische Betreuung, pädagogische Fachkräfte für die Ganztagsbetreuung, notwendige Assistenz oder Therapieangebote nach Bedarf. Wir nennen das Multiprofessionalität in der Bildung. Davon sind die meisten Schulen noch weit entfernt.

Drittens. Vollständig verabschieden muss man sich - das werden Sie gar nicht gerne hören - von dem Begriff der Ausbildungsreife als Voraussetzung für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung.

Jedem jungen Menschen muss die Möglichkeit gegeben werden, berufliche Bildung zu erwerben. Dafür sind unter Umständen individuelle Hilfen notwendig. Einige Instrumente dafür gibt es bereits, etwa die assistierte Ausbildung. Sie müssen aber verbessert werden.

Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zur Schulsozialarbeit sagen. Den entsprechenden Antrag legen wir nun schon zum zweiten Mal vor. Die zentrale Forderung darin, nämlich die Aufnahme eines eigenständigen Paragrafen im Kinder- und Jugendhilferecht, hat es sogar schon bis in die Koalitionsvereinbarung in Sachsen geschafft. Deshalb bin ich guter Hoffnung, dass auch bei Ihnen demnächst der Groschen fallen wird. Schulsozialarbeit leistet nämlich mehr, als zurzeit durch das Gesetz möglich ist. Sie leistet mehr als Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, sie ist darüber hinaus direkt auf die Schule bezogen. Sie kann dort ein dauerhaftes Angebot schaffen.

Damit sie an allen Schulen bereitgestellt werden kann, muss sie ins SGB VIII bzw. ins Kinder- und Jugendhilferecht aufgenommen werden.

Sie werden in der nächsten Woche versuchen, hier wieder etwas zu ändern, und es ist jetzt schon klar, dass das unzureichend sein wird. Deshalb muss dieses Thema in der nächsten Wahlperiode wieder angefasst werden. Ich hoffe, Sie sind dann so schlau und machen das einfach. Das wird helfen, die Schulsozialarbeit an jeder Schule anzubieten.

Vielen Dank.

 

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