Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten

Fraktion DIE LINKE

Schriftliche Erklärung zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 10 der 240. Sitzung des Deutschen Bundestage „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21)“

 

Ich werde mich bei der nun folgenden Abstimmung der Stimme enthalten. Der Bundestag wird heute eine Änderung des Grundgesetzes beschließen, deren Ziel der Entzug der staatlichen Mittel für die Parteienfinanzierung für Parteien ist, die als verfassungswidrig eingestuft worden sind. Ich habe mich bei der Abstimmung der Stimme enthalten, weil ich den Entzug von finanziellen Mitteln für ein untaugliches Mittel der Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Parteien halte, die nur aus Gründen der Erfolglosigkeit bei Wahlen nicht dem Parteienverbot unterliegen.

1.      Ich verstehe zutiefst die Empörung, dass rechte Parteien wie die NPD staatliche Mittel, die sie nach Wahlen erhalten, einsetzen können, um ihre offen oder verdeckt verfassungsfeindliche Politik weiter zu betreiben. Die Hoffnung aber, dass das Wirken der NPD durch den Entzug von staatlichen Mitteln behindert oder gar verhindert werden könnte ist trügerisch.

2.      Die staatliche Finanzierung von Parteien auf der Grundlage des Grundgesetzes ist ein Grundpfeiler der Parteiendemokratie, der – wie alle demokratischen Grundrechte -  nicht aus Opportunitätsgründen eingeschränkt werden darf. Demokratie gilt für alle gleichermaßen oder es ist keine Demokratie. Die Einschränkung demokratischer Rechte beschädigt demokratische Grundwerte, auf die die Bundesrepublik zurecht stolz ist.

3.      Wir wissen alle, dass rechtsextremes Denken und Angriffe auf die freiheitlich demokratische Grundordnung und demokratische Werte durch Parteien und andere politische Strukturen bis in die Mitte der Gesellschaft hinein auf erschreckende Zustimmung stoßen. Verbote und der Entzug demokratischer Rechte helfen nicht, rechtes Denken in der Gesellschaft zurückzudrängen und wirkungslos zu machen. Dagegen zeigt das Staatsversagen bei der Aufklärung der NSU-Morde dass es andere rechtliche Möglichkeiten der Auseinandersetzung und Sanktionierung gibt, die allerdings konsequenter zu verfolgen sind. Wir brauchen eine konsequente Strafverfolgung bei rechtsextremen Straftaten, gleich, ob sie „nur verbal“ oder als offene Gewalt daher kommen. Darüber hinaus brauchen wir eine deutliche Stärkung demokratischer Strukturen. Wir brauchen den Schutz und die Sensibilität der Öffentlichkeit und eine stärkere Resilienz der demokratischen Öffentlichkeit gegen nationalistische und rassistische Äußerungen. Wir brauchen mehr politische Bildung, mehr Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten und eine bessere Unterstützung all jener Strukturen, die das demokratische Gemeinwesen ausmachen. Das wird langfristig helfen, rechtes Denken und demokratiefeindlichen Gesinnungen zurückzudrängen und wirkungslos zu machen.

Aus diesen Gründen enthalte ich mich der Stimme.