Kurzintervention zur Frage Eigenständigkeit der Schulsozialarbeit

In der Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (TOP12) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherstellen, machte Rosemarie Hein eine Kurzintervention.
Siehe dazu auch   Plenarprotokoll vom 22.6.2017 sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherstellen Drucksachen 18/2013, 18/11803

" Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Da ich selten eine Kurzintervention mache, nehme ich sie heute auch einmal für mich in Anspruch.

Zunächst einmal haben Sie sehr gut beschrieben, was Schulsozialarbeit alles leisten kann an Schulen. Sie haben nur einen Fehler gemacht: Sie wissen zum einen nicht, dass es nicht an jeder Schule Schulsozialarbeit gibt. In Berlin ist das etwas anders, in einigen anderen Bundesländern auch.

Aber sie ist bei Weitem nicht flächendeckend im Angebot. Gerade weil der Pakt ausgelaufen ist, den die SPD damals mit dem Bildungs- und Teilhabepaket initiiert hat, weil das Geld nicht mehr da ist, kann sie auch nicht mehr so finanziert werden.

Für die Jugendarbeit greift § 11 SGB VIII und für die Jugendsozialarbeit an Schulen § 13 SGB VIII. Das sind die beiden Paragrafen, nach denen die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund zurzeit möglich ist. Die Maßnahmen sind zum großen Teil projektfinanziert, also endlich.

Ich wollte Sie gern fragen, ob Sie nicht auch finden, dass wegen der Eigenständigkeit der Schulsozialarbeit diese im SGB VIII verankert werden sollte - als eigenständiger Paragraf -, damit gesichert ist

- ich gebe Ihnen recht, die Kommunen und die Länder sind zuständig -,

dass an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit angeboten werden kann, die nicht zulasten der Jugendarbeit und nicht zulasten der Jugendsozialarbeit geht. "