Rede zu Protokoll - Bildungsverantwortung gemeinsam wahrnehmen

Rosemarie HeinBundestagAllgemeine Bildung

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in,meine sehr verehrten Damen und Herren,fast möchte man meinen, im Bundestag herrsche in dieser Woche Sommerschlussverkauf nach dem Motto „Alles muss raus“. So scheint es auch bei dem leidigen Thema der Zuständigkeit für Bildungspolitik zu sein. Mehr als drei Jahre haben wir darauf gewartet, dass die Bundesregierung und die Koalition sich endlich zu einer größeren Verantwortung in Fragen der Bildungspolitik bekennen. Dann gebaren sie ein Mäuschen und das wird nun nicht einmal das hohe Haus passieren.

Was ist passiert? Im Jahre 2006 haben der Bund und die Länder entschieden, dass Bildungspolitik fast vollständig in die gesetzgeberische Zuständigkeit der Länder übergeht. Dafür bekamen sie einen bescheidenen finanziellen Ausgleich. Das Grundgesetz wurde so geändert, und nun kann der Bund vor allem in Fragen der Hochschulpolitik und der Schulpolitik nicht mehr mitsprechen, auch kein Geld geben.

Diese Grundgesetzentscheidung hat sich schon bald als falsch herausgestellt. Hatten die Länder vorher schon nicht genug Geld, Bildung vernünftig zu finanzieren, reicht es heute erst recht nicht mehr aus. Die Länder aber reformierten auf Teufel komm raus herum mit dem Effekt, dass die Vergleichbarkeit der Bildungswege und Abschlüsse immer schlechter wurde. Für die Bildungsergebnisse, die mindestens seit PISA 2000 unter heftiger Kritik stehen, gab es nur geringe Verbesserungen und die hatten eher nicht mit der Länderzuständigkeit zu tun.

Wen wundert es da, dass die Bevölkerung in ganz Deutschland immer lauter mehr oder inzwischen sogar die alleinige Bundeszuständigkeit in der Bildung fordert? Die Fraktion DIE LINKE hat darum bereits im Februar 2010 in einem Antrag die Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildung gefordert. Heute nun steht er endlich wieder auf der Tagesordnung.

Inzwischen sind weitere und weiter gehende Anträge der Opposition, auch von meiner Fraktion, gefolgt, inzwischen gibt es auch im Bundesrat Gesetzentwürfe aus zwei Ländern, mit denen das Kooperationsverbot aufgehoben oder die Auswirkungen wenigstens mit mehr Geld abgemildert werden sollen.

Doch die Bundesregierung, die Koalition und die Länder, in denen ihre Parteien regieren, bleiben stur. Im vergangenen Jahr nun kam es dennoch zu einem Gesetzentwurf, mit dem mehr Zusammenarbeit in Bereichen der Hochschulpolitik ermöglicht werden soll. Doch damit würde man nur die auslaufende Exzellenzinitiative der Bundesregierung auf dauerhafte Füße stellen. Für den gesamten Hochschulbetrieb und vor allem für die Schulpolitik hätte das keinerlei positive Auswirkungen. Darum haben sich die Oppositionsparteien geweigert, dieser Minilösung zuzustimmen.

Ohne die Stimmen der Opposition, auch im Bundesrat, aber kommt keine Grundgesetzänderung zustande. Und darum wird es in dieser Wahlperiode keine Grundgesetzänderung mehr geben. Offensichtlich hat sich diesmal auch die SPD ihre Zustimmung nicht abkaufen lassen, wie das beim Bildungs- und Teilhabepaket noch der Fall war. Ist ja auch Wahlkampf.

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung würde aber auch nichts an dem beklagenswerten Zustand bundesdeutscher Bildungspolitik ändern. Dabei nämlich geht es um die Finanzierung von Inklusion, Schulsozialarbeit, Ganztagsschulen, Lehrerausbildung, Fort- und Weiterbildung, um die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, um die bessere Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln um Schulsanierungen, um Schülerbeförderung, Schulmittagessen, um die Finanzierung von allgemeiner Weiterbildung, von Hochschulen und das dazugehörige Lehrpersonal…

Darum bleiben wir dabei: wir brauchen eine echte Gemeinschaftsaufgabe in der Bildung. Bund, Länder und Kommunen müssen diese Aufgabe gemeinsam schultern, soll Bildung in Deutschland besser werden.

Doch mit einer trügerischen Hoffnung will ich noch aufräumen: Wenn in allen Ländern, einschließlich Bayern, neben dem Gymnasium nur noch eine Schulform existiert, wenn im Abitur alle die gleichen Aufgaben lösen müssen, dann ist das Grundproblem, die starke Abhängigkeit des Bildungserfolges von der sozialen Herkunft immer noch nicht gelöst.

Die Zuweisung zu unterschiedlichen Schulformen mit unterschiedlichen Bildungszielen beseitigt diese soziale Ungerechtigkeit eben nicht. Dafür brauchen wir ein anderes Lehren und Lernen in einer Gemeinschaftsschule für alle Kinder, die von den Lernenden und ihren unterschiedlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen ausgeht und niemanden abstempelt, anstatt einseitig immer darauf zu schielen, wie Bildung am besten wirtschaftlich verwertbar ist.

Nur wenn wir diesen Paradigmenwechsel bundesweit hinbekommen, haben Kinder und Jugendliche in allen Bundesländern die gleichen und dazu die besseren Chancen und werden sich Bildungsergebnisse nachhaltig verbessern. Das gilt für die Starken ebenso wie für die mit Benachteiligungen.

Darum bleiben wir dabei: Die Gemeinschaftsaufgabe Bildung muss ins Grundgesetz und überall brauchen wir gut ausgestattete Gemeinschaftsschulen, die allen Lernenden bessere Chancen bieten als heute. Das gegliederte Schulsystem aus dem 19. Jahrhundert muss überwunden werden.