Schulsozialarbeit an jeder Schule sichern!

BildungSchulsozialarbeit

Beschluss: 2016/108 G.6.

Beschluss des Parteivorstandes vom 4. Juni 2016
 

Schulsozialarbeit ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einer festen Größe der Arbeit an Schulen geworden.

Seit den siebziger Jahren, besonders aber in den vergangenen 25 Jahren hat sich Schulsozialarbeit als eigenständige Form sozialer Jugendarbeit entwickelt, mit der seit den neunziger Jahren Aufgaben der §§ 11 und 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) am Ort Schule wahrgenommen werden.

Dafür hat sich der Begriff "Schulsozialarbeit" als gebräuchlichster Begriff inzwischen etabliert (vgl.: Speck auf www.schulsozialarbeit.net). Schulsozialarbeit wird bis heute in den Ländern nach unterschiedlichen Programmen in Verantwortung der Länder oder Kommunen gewährleistet und hat zum Teil schon eine lange Tradition.

Schulsozialarbeitern sind als Landesbedienstete angestellt bzw. arbeiten als Beschäftigte bei den öffentlichen Trägern oder den freien Trägern der Jugendhilfe. Bis heute jedoch findet Schulsozialarbeit kaum in den Schulgesetzen die gebührende Beachtung.

Schulsozialarbeitern verstehen sich zu Recht längst als Interessensvertretung für alle Kinder und Jugendlichen an der Schule. Sie stehen auch Eltern und Lehrenden als Ansprechpartner zur Verfügung.

Seit den frühen neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bemühen sich Wissenschaftler, Praktiker und Träger von Schulsozialarbeit um eine eigene Definition von Schulsozialarbeit, mit der die Spezifik dieser Aufgabe umrissen werden kann. Die Zusammenfassung der Debatten und Entwicklungen findet man unter www.schulsozialarbeit.net. Inzwischen hat sich ein Kooperationsverbund Schulsozialarbeit zusammengefunden, der im vergangenen Jahr Leitlinien für Schulsozialarbeit vorgelegt hat, in denen Sichten unterschiedlicher Träger zusammenfließen. Sie verstehen Schulsozialarbeit als ein Angebot in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe mit einem jeweils eigenen Bildungsverständnis. Andere fassen Schulsozialarbeit als ein Angebot der Jugendhilfe am Ort Schule. Fast in allen Bundesländern gibt es inzwischen Förderprogramme, während die rechtliche Stellung von Schulsozialarbeit im Landesrecht meist unberücksichtigt bleibt. Lediglich das Gebot der Zusammenarbeit von Schulen mit den Trägern der Jugendhilfe ist (meist ohne Bezug auf Schulsozialarbeit oder die Tätigkeit entsprechender Fachkräfte) in Schulgesetzen oft klargestellt.

In Gesprächen mit Trägern der Schulsozialarbeit und mit Schulsozialarbeitern wird immer wieder deutlich, dass sie sich bessere Bedingungen für ihre Arbeit an der Schule wünschen, mehr Kontinuität, Verlässlichkeit, Unterstützung und Akzeptanz.

Nicht selten wird angemerkt, dass die unterschiedlichen Anbindungen und Aufgabenstellung der Schulsozialarbeit (zum Beispiel als schulbezogene Jugendarbeit nach §11 SGB VIII für alle Kinder und Jugendlichen oder als Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII für benachteiligte oder von Benachteiligung bedrohten Kinder und Jugendliche oder aber ebenfalls nach § 13 auf Grundlage eines ESF-Programmes zur Verringerung von Benachteiligungen für Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf) nicht mehr ausreichen. Sozialpädagogische Fachkräfte sehen ihre Aufgabe an Schule längst als ganzheitliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und für einen weit gefassten, auf die ganze Persönlichkeit gerichteten Bildungsbegriff. Zusätzlich sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule. Sie sind nicht Erfüllungsgehilfe für den schulischen Bildungsauftrag, sondern Teil eines neu verstandenen ganzheitlichen Bildungsauftrages von Schule.

Aus diesem neuen Verständnis von Schule in der Gesellschaft als wichtiger, wenn auch nicht einziger Lebensort junger Menschen, als Schule, die sich in die Gesellschaft öffnet und lebensweltorientiertes Lernen praktiziert, als Schule, die allen Kindern und Jugendlichen einen gleichen und zunehmend selbstbestimmten Zugang zu Bildung ermöglicht, als inklusive Schule, die multiprofessionell arbeitet, ergibt sich auch die Notwendigkeit, Schulsozialarbeit als eine feste Größe kooperativer pädagogischer Arbeit an allen Schulen ausreichend zu verankern.

Wir sehen sie als ständige Aufgabe in allen Schulen. Darum wollen wir - wie im Übrigen auch die unterschiedlichen Träger von Schulsozialarbeit - eine dauerhafte und grundsätzliche Verankerung im schulischen Alltag, die rechtlicher Absicherung bedarf.

Dass Schulsozialarbeit zu einem wichtigen Bestandteil des schulischen Alltags geworden ist, wird kaum noch von jemandem bestritten. Doch können noch lange nicht alle Schulen auf Schulsozialarbeit bauen. Eine flächendeckende und dauerhaft sicher gestellte Schulsozialarbeit ist über die bisherigen Wege nicht dauerhaft möglich. Wir suchen darum nach anderen rechtlichen und praktischen Möglichkeiten.

Darum fordert die Bundestagsfraktion DIE LINKE seit Dezember 2012, Schulsozialarbeit mit einem eigenen Paragrafen im SGB VIII zu verankern. Das ist auch darum nötig, weil sich Jugendarbeit und soziale Arbeit nicht mit dem Angebot von Schulsozialarbeit erschöpfen, sondern in den Kommunen auch weiterhin in guter Qualität und ausreichend angeboten werden müssen.

Wir verstehen Schulsozialarbeit als eigenständige Aufgabe im Rahmen des gesamten Bildungsprozesses, unabhängig von besonderen Problemlagen an Schulen. Sie soll den Bildungsprozess an Schule anregen, begleiten und unterstützen (vgl. Hocke, Schulsozialarbeit - Analysen, Berichte, Stellungnahmen, Bildungsbegriff(e) in der Jugendhilfe - eine Spurensuche, Vorwort, GEW 2012). Dazu sind eine enge Kooperation mit allen anderen an Schule tätigen Fachkräften und eine feste Verankerung im Schulprogramm der Schule erforderlich.

Schulsozialarbeit ist präventiv angelegt, sie ist geprägt von den Prinzipien der Freiwilligkeit, Ganzheitlichkeit und Vertraulichkeit. Sie ermöglicht Partizipation, orientiert sich an der Lebensumwelt der Lernenden und anerkennt ihre Leistungen (Leitlinien für Schulsozialarbeit, vorgelegt vom Kooperationsverbund Schulsozialarbeit, 2015). Sie ist parteiisch und für die Förderung aller Kinder und Jugendlicher offen.

Natürlich kann Schulsozialarbeit bei besonderen sozialen Spannungen die Lehr- und Lernbedingungen verbessern, Benachteiligungen abbauen, aber wir wollen sie nicht darauf beschränken.

Unser Ziel ist es, Schulsozialarbeit künftig weder auf eine Defizitorientierung zu beschränken noch allein als Teil der allgemeinen Jugendarbeit zu verstehen. Wir wollen sicherstellen, dass die Aufgabe der Schulsozialarbeit nicht zu Lasten der anderen beiden, heute schon vorhandenen, Möglichkeiten schulischer Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit eingerichtet wird und auch die freie Jugendarbeit nicht mit Verweis auf Schulsozialarbeit ersetzt werden kann.

Schulsozialarbeit benötigt funktionierende und gut aufgestellte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im Umfeld der Schulstandorte und den Sozialräumen, in denen sie Kinder und Jugendlichen wohnen und aufwachsen.

So einig wir uns über das Ziel von Schulsozialarbeit sind, so viel Uneinigkeit gibt es darüber, wer für Schulsozialarbeit zuständig sein soll: Lieg sie in der Verantwortung der Jugendhilfe oder sollen Schulsozialarbeiter der Dienst- oder/und Fachaufsicht der Schulleitungen unterstellt werde? Während Jugendpolitiker meist auf der ersten Variante bestehen, sehen bildungspolitisch Tätige und Lehrende das oft anders. Diese Debatte zieht sich nicht nur durch unsere Partei, sondern prägt auch das Herangehen unterschiedlicher Träger der Schulsozialarbeit.

DIE LINKE setzt sich auf allen Ebenen für den Ausbau von Schulsozialarbeit ein.

Sie soll nicht nur im SGB VIII als Regelangebot verankert werden, sondern auch in die Schulgesetze aller Länder zusammen mit der Qualifizierung der Schulprogrammarbeit bzw. des Schulkonzeptes und der Einbindung in die Entscheidungsgremien aufgenommen werden.

Für gelingende Schulsozialarbeit gibt es eine Reihe Voraussetzungen, die zum Teil erst noch geschaffen werden oder verstetigt werden müssen.

Bei den qualitativen Parametern und Forderungen, die wir anmahnen, stützen wir uns auf teilweise seit Jahren vorhandene und neuere Standpunktpapiere von Gewerkschaften und dem Kooperationsverbund Schulsozialarbeit, in dem die Erfahrungen zahlreicher Träger zusammengeflossen sind.

Dazu gehört:

  1. Schulsozialarbeit muss fester Bestandteil von schulischer Arbeit werden. An jeder Schule soll - unabhängig von der sozialräumlichen Prägung und der sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft - Schulsozialarbeit dauerhaft zur Verfügung stehen. Ziel ist es, dass für jeweils 150 Schüler eine sozialpädagogische Fachkraft vorhanden ist, an jeder Schule aber mindestens eine.
  2. Schulsozialarbeit ist im Sinne von Multiprofessionalität ein eigenständiges sozialpädagogisches Angebot an Schulen. Sie ersetzt keinen Unterricht und sie ist auch kein Ersatz für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen von Ganztagsschulen, die Öffnung der Schule ins regionale Umfeld oder die Freizeitgestaltung. Sie ersetzt auch keine Hortangebote. Schulsozialarbeit kann nur in enger Kooperation und auf Augenhöhe mit der Schule gelingen. Schulsozialarbeiter dürfen unterrichtsbezogenen Verpflichtungen und Weisungen durch die Schule oder die Schulämter nicht unterworfen werden. Defizite in der Unterrichtsversorgung können und sollen nicht durch Schulsozialarbeit kompensiert werden.
  3. Schulsozialarbeit kann ihre Wirkungen nur entfalten, wenn es möglich ist, ein vom übrigen Lehr- und Schulleitungspersonal unabhängiges Vertrauensverhältnis aufzubauen. Sie soll im Interesse der Kinder und Jugendlichen und ihren konkreten Interessen, Neigungen, aber auch Problemen nicht nur für Lernende, sondern auch für Lehrende und Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen.
  4. Schulsozialarbeit soll als dauerhafte und eigenständige Aufgabe im SGB VIII als Regelangebot rechtlich verankert werden. Sie darf die anderen Formen der Jugend- und Jugendsozialarbeit nicht ersetzen. Sie soll auch als regelmäßiges Angebot in den Schulgesetzen der Länder verankert werden.
  5. In besonderen pädagogischen oder sozialen Bedarfslagen soll es weiter möglich sein entsprechend ausgelegte Programme (z.B. ESF) zusätzlich zur Regelversorgung mit Schulsozialarbeit zu nutzen. Das gilt auch für Bundesprogramme zum Beispiel für die Berufseinstiegsbegleitung oder im Rahmen von Bildungsketten.
  6. Schulsozialarbeit muss durch gut ausgebildete Fachkräfte geleistet werden. Dazu sind Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung für soziale Arbeit oder Sozialpädagogik oder gleichwertig ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
  7. Für die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für soziale Arbeit/Sozialpädagogik bedarf es einheitlicher Qualitätsstandards. Das Aufgabenfeld Schulsozialarbeit muss fester Bestandteil der Ausbildung werden. Das gilt umgekehrt auch für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften. Zu ihrem Ausbildungsprofil müssen auch sozialpädagogische Kenntnisse gehören.
  8. Fachkräfte für die Schulsozialarbeit müssen unbefristet beschäftigt werden und i.d.R. dauerhaft an einer Schule arbeiten. Schulsozialarbeit bedarf personeller Kontinuität. Sie darf nicht von zeitlich befristeten Projekten und Programmen abhängig sein. Schulsozialarbeiter brauchen regelmäßige berufliche Weiterbildung und fachlichen Austausch und sie müssen die Möglichkeit dazu erhalten.
  9. Schulsozialarbeiter sollen entsprechend ihrer Verantwortung und Profession tariflich besser bezahlt werden. Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges pädagogisches Tätigkeitsfeld mit einem hohen qualitativen Anspruch und entsprechender Ausbildung. In diesem Sinne unterstützen wir die Kampagne zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe und ihre bessere tarifliche Eingruppierung.
  10. Für die Zusammenarbeit außerschulischer Träger mit Schulen zur Absicherung von Schulsozialarbeit bedarf es verbindlicher Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule und Trägern der Schulsozialarbeit. Ziel der Kooperationsvereinbarungen ist die Sicherung einer gleichberechtigten Zusammenarbeit von Lehrenden und Fachkräften der Schulsozialarbeit, die sich in ihrer jeweils besonderen Profession respektieren und ihre gemeinsamen und unterschiedlichen Aufgaben im Rahmen des Bildungsprozesses kennen und respektieren. Das gilt entsprechend auch für den Fall, dass Kommunen über ihre Jugendämter Schulsozialarbeit in eigener Regie übernehmen oder Schulsozialarbeiter eingesetzt werden, die im Landesdienst stehen.
  11. Schulsozialarbeitern arbeiten eng mit dem gesellschaftlichen Umfeld und den Strukturen der Jugendhilfe vor Ort zusammen. Die Kooperationen orientieren sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen. Das beinhaltet, Prävention, Sozialraum- und Alltagsorientierung, Inklusion und Partizipation und eine verantwortungsvolle Antidiskriminierungsarbeit. Schule und Schulsozialarbeit benötigen für diese Tätigkeit eine angemessene Ausstattung und für die Vernetzungsarbeit zusätzliche Ressourcen.
  12. Schulsozialarbeit muss verlässlich finanziert werden. Ein flächendeckendes und ausreichendes Angebot an Schulsozialarbeit muss bei der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beachtet werden. Darüber hinaus fordern wir eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Schulsozialarbeit.

Wir gehen davon aus, dass die Anforderungen an schulische Bildung und damit auch an Schulsozialarbeit in den kommenden Jahren weiter wachsen werden.

Für die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion, insbesondere auch für die Arbeit mit geflüchteten und zugewanderten Kindern und Jugendlichen, ist Schulsozialarbeit als Initiator und Partner in schulischen Bildungsprozessen nicht mehr wegzudenken. Dazu gehören auch der Ausbau von Ganztagsschulen als Regelangebot und der Umstieg auf ein inklusives Schulsystem. Schulsozialarbeit gehört an alle Schulen und Schulformen von der Grundschule bis zu den berufsbildenden Schulen. Dies ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Für diese Aufgaben müssen in kurzer Zeit und dauerhaft deutlich mehr Fachkräfte für soziale Arbeit ausgebildet werden. Das bedeutet, nicht nur die Zahl der Studienplätze für ein Bachelorstudium deutlich zu erhöhen, sondern auch die Zahl der Masterstudienplätze in diesem Bereich aufzustocken.