Für ein Bildungsrahmengesetz Kooperationsverbot aufheben.

In meinem Diskussionsbeitrag auf dem Landesparteitag der Partei DIE LINKE Sachsen-Anhalt am 20.Mai 2017 in  Halle/Saale ging ich auf die Einschränkungen des mit der Föderalismusreform 2006 getroffenen Kooperationsverbots in der Bildung ein. Der gleiche und gleichberechtigte Zugang zu umfassender und hoher Bildung ist eine der wichtigsten Menschheitsfragen dieses Jahrhunderts geworden. Fehlende Vergleichbarkeit im Bildungswesen und fehlende gleichwertige Möglichkeiten der Bildungsteilhabe sind Kern des Dilemmas, dass sich durch eine Rahmenbildungsgesetz auflösen ließe. Mit dem Diskussionsangebot "Grundsätze für ein Bildungsrahmensetz" möchte ich einen Diskurs zu diesem Thema anstoßen, mit Vereinen, mit Arbeitgeberverbänden, mit den Gewerkschaften, mit allen die sich in irgendeiner Weise mit Bildung befassen.

Wir haben uns heran gemacht Grundsätze für ein bundesweit geltendes Bildungsrahmengesetz über alle Bildungsbereiche hinweg, von der frühkindlichen Bildung, über die Schulbildung, Ausbildung, Hochschulbildung bis zur Weiterbildung zu entwickeln.  Darin könnten beispielsweise die individuellen Rechtsansprüche,  die Mindestausbildungsansprüche, Mitspracherechte, grundsätzliche Bildungsziele , gemeinsame Bildungsstandards, soziale Rahmenbedingungen, was die Schüler brauchen oder die Lernmittelbereitstellung, Zugangsvoraussetzungen für weiterführende Bildungswege u.s.w. , die Anerkennung von Abschlüssen, Personalausstattung , die Ausbildung von Personal und vieles mehr in allen Bildungsbereichen geregelt werden.

Ich würde mich sehr darüber freuen und kann es dann selbst nur noch aus der der außerparlamentarischen Opposition heraus tun, wenn  wir diese Grundätze gemeinsam diskutieren und ich hoffe, die nachfolgende Bundestagsfraktion nimmt sie auf und trägt sie weiter.