Rede zu Protokoll: Gemeinsam lernen – Inklusion in der Bildung endlich umsetzen

Wenn jemand eine Reise „all inclusive“ in einem Reisebüro bucht, dann weiß man genau, was gemeint ist. Alle Leistungen sind inbegriffen. Inklusive Bildung heißt: alle Kinder sind gemeint, alle Kinder und Jugendlichen lernen gemeinsam.

Doch wenn über inklusive Bildung geredet wird, dann ist das heute noch für viele ein Begriff, mit dem sie nichts anzufangen wissen. Manche glauben, wer über inklusive Bildung redet, treibt nur wieder eine neue bildungspolitische Sau durchs Dorf.

Und manche Bildungsverwaltung sieht in der Umsetzung von Inklusion ein probates Mittel, die ohnehin knappen Mittel in der Bildung deutlich sparsamer einzusetzen. So werden Kinder mit diagnostizierten vermeintlichen Lernbehinderungen in sogenannte Regelschulen aufgenommen und ihnen wird sage und schreibe – wie in Sachsen-Anhalt – zwei Stunden sonderpädagogische Förderung zugestanden.

Dass Schulen heute bei Neubau oder Sanierung einen Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer erhalten, wird langsam zur Regel. Dass aber für die volle Wahrnehmung aller Bildungsangebote an Schulen der barrierefreie Zugang zum gesamten Schulhaus erforderlich ist, das bleibt oft noch unbeachtet. Und – noch schlimmer – die Zahl der Schulen, die auf eine solche Sanierung noch warten müssen, ist unglaublich groß. Doch die Kommunen, die in den meisten Fällen für die Sanierung von Schulen zuständig sind, sind ob der Größe der Aufgabe und der knappen öffentlichen Kassen damit überfordert.

Doch die Umsetzung von Inklusion in der Bildung ist keine Sache, die man machen oder auch bleiben lassen kann, ist keine generöse Geste an Menschen mit Behinderungen, sondern sie ist eine Forderung, die auf geltendem Recht begründet ist, ein Rechtsanspruch. Inklusive Bildung, individuelle Förderung jeder und jedes Einzelnen gleich ob mit oder ohne Behinderung und gleich mit welcher Beeinträchtigung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leben, ist für alle gut, es stärkt die Stärken aller und Nachteile werden nach Maßgabe des konkreten individuellen Bedarfs ausgeglichen.

Aber dieser Rechtsanspruch, der sich aus der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergibt, muss in der Bundesrepublik Deutschland auch in innerstaatliches Recht überführt und dann auch praktisch umgesetzt werden. Allen hier im Hause ist bewusst, dass die Bildungsbenachteiligung eines der größten Probleme bundesdeutscher Bildungswirklichkeit ist. Alle Versuche, Kinder auf noch so viele unterschiedliche Schulformen aufzuteilen, führen nachgewiesenermaßen nicht zu einer besseren Förderung. Darum ist die Umsetzung von Inklusion in der Bildung auch ein Beitrag für mehr Chancengleichheit in der Bildungsteilnahme.

Wer aber Inklusion in der Bildung umsetzen will, muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das erfolgreich für alle werden kann. Nicht wenige Vorbehalte gegen das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen rühren doch daher, dass sie Sorge haben, dass Kinder eben nicht die für sie beste Bildung und Förderung erhalten. Darum müssen wir als Politikerinnen und Politiker eben auch dafür sorgen, dass die Bedingungen stimmen.

Wir haben darum einen Antrag eingereicht, der sich darauf konzentriert, was in der Bundesverantwortung getan werden muss, damit Inklusion zu einem Erfolgskonzept für die Bildung in Kitas, Schulen, Hochschulen und in der Aus- und Weiterbildung werden kann. Denn erfolgreiche Bildungsteilnahme ist nun mal der Schlüssel zu einem erfüllten Leben.

Der Generalverweis auf die Zuständigkeit der Länder zieht nicht, denn hier wurde durch die Bundesregierung Recht gesetzt und nun ist die Bundesebene auch gefordert, für die Umsetzung dieses Rechts Sorge zu tragen. Und da kann sehr viel getan werden. Nur ein paar Punkte:
Wie eigentlich muss eine Schule aussehen, wie muss sie ausgestattet sein, damit sie inklusiv arbeiten kann? Welches Personal muss vorgehalten, welche Therapieangebote müssen gewährleistet werden, damit unterschiedliche Behinderungsarten angemessen begleitet werden können? Welche beruflichen Perspektiven werden jungen Menschen mit Behinderungen eröffnet und wie wird ihnen der Weg zu einem selbständigen Leben erleichtert? Was brauchen Studierende mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen, um ihr Studium erfolgreich abzuschließen? Wer berät die Eltern und die Betroffenen über die möglichen Hilfen? Und wo sind die Rechtsansprüche geregelt und wer trägt die Kosten? Wer bildet Lehrerinnen, Erzieherinnen entsprechend aus?

Und was die Schulbauprogramme betrifft:
Es kann doch nicht sein, dass Kommunen gerne auf europäische Programme zur Schulbauförderung zurückgreifen können, aber ein Bund-Länder-Programm zum inklusiven Umbau von Schulen soll nicht möglich sein?

Die Grünen verweisen in ihrem Antrag wie regelmäßig auch die SPD auf die segensreichen Wirkungen von neuen Ganztagsschulprogrammen. Also bei aller Freundschaft, eine inklusive Gemeinschaftsschule – denn das wäre sie dann – muss selbstverständlich eine Ganztagsschule sein. Aber eine Ganztagsschule ist im Umkehrschluss per se noch keine inklusive Schule. Auch Gymnasien können Ganztagsschulen sein. Aber die wenigsten von ihnen sehen Inklusion als ihre Aufgabe an. Darum würden wir den Schwerpunkt anders setzen.

Wir freuen uns aber, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen ähnlich gelagerten Antrag gestellt haben. Er ist in vielen Positionen nah bei unserem, wenn auch oft nicht so konkret. Mindestens eine Kritik habe ich allerdings: die Orientierung der Schülerinnen und Schüler nur auf den Hauptschulabschluss halte ich für zu kurz gegriffen. Zum einen gibt es Förderschulen, die ganz selbstverständlich auch auf den Realschulabschluss ausgerichtet sind, zum anderen finden wir an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen nicht wenige, die später über andere Förderinstrumente den Realschulabschluss erreichen. Sie auf den Hauptschulabschluss festzulegen ist falsch.
Außerdem sollten wir den Hauptschulabschluss ohnehin nicht weiter hoffieren, er ist selten eine gute Basis für den Einstieg in Ausbildung und Beruf.

Die beiden Anträge zur Inklusion von den Grünen und von uns, der LINKEN, sind aber ganz gute Illustrationen für den dritten Antrag zu diesem TOP, Konsequenzen des nationalen Bildungsberichts ziehen. Der allerdings stellt keine neuen Forderungen, bringt auch keine neuen Erkenntnisse, er greift Dinge auf, die auch in anderen Anträgen, darunter nicht wenige von der LINKEN schon ausführlicher formuliert worden sind. Dennoch mag er nützlich sein, wenn wir in absehbarer Zeit über den Fehlstart der Bundesregierung bei der geplanten Grundgesetzänderung für eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung reden.

Die ist nämlich das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Wir wollen eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz wieder festschreiben. Das macht auch die Finanzierung inklusiver Bildung deutlich leichter.