Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften - hier: Investition in Schulgebäude

31.05.17 - Änderungsantrag - Drucksache Nr. 18/12601

Die in Artikel 7 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung enthaltene Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sieht vor, dass Investitionen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden mit Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds auch durch sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPPs) erfolgen können. Diese Ermächtigung zum Eingehen von ÖPPs wird mit dem Änderungsantrag ersatzlos aufgehoben.

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