Kooperation fördern: Für ausfinanzierte Hochschulen, gute Studien- und Arbeitsbedingungen, eine starke und unabhängige Forschung

Das deutsche Hochschul- und Wissenschaftssystem erlebte in den vergangenen fünfzehn Jahren im Zuge des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft eine rasante Umgestaltung – in seinen Organisations- und Finanzierungsstrukturen wie auch in seinen inneren Funktions- und Steuerungsmechanismen. Aus diesem Grund hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE neun Punkte formuliert, mit der diese Entwicklung aufgehalten und umgekehrt werden kann. Für ausfinanzierte Hochschulen, gute Studien- und Arbeitsbedingungen sowie eine starke und unabhängige Forschung.

Kooperation fördern: Für ausfinanzierte Hochschulen, gute Studien- und Arbeitsbedingungen, eine starke und unabhängige Forschung

Das deutsche Hochschul- und Wissenschaftssystem erlebte in den vergangenen fünfzehn Jahren im Zuge des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft eine rasante Umgestaltung – in seinen Organisations- und Finanzierungsstrukturen wie auch in seinen inneren Funktions- und Steuerungsmechanismen. Leidtragende dieser Situation sind die Studierenden, die Wissenschaftler_innen – aber auch die Wissenschaft selbst. Statt ein vom Erkenntnisgewinn getriebenes wissenschaftliches Arbeiten in einem finanziell verlässlichen Rahmen und kooperativen Arbeitsumfeld zu gewährleisten, wurde der Wettbewerb um die Finanzierung und um wenige Stellen, die ein dauerhaftes Verbleiben in der Wissenschaft ermöglichen, zum Leitmotiv der Wissenschaftspolitik erhoben. Der Anteil frei verfügbarer Grundmittel geht immer weiter zurück und wird zunehmend durch projektbezogen eingeworbene Drittmittel und leistungsbezogen finanzierte Mittelanteile ersetzt. Der Wettbewerb um diese Mittel dominiert heute die Finanzierungs- und Verwaltungsstrukturen von Hochschulen und Forschungsinstituten und überlagert vielfach die intrinsische Motivation der Wissenschaft.

Aus diesem Grund hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE neun Punkte formuliert, mit der diese Entwicklung aufgehalten und umgekehrt werden kann. Für ausfinanzierte Hochschulen, gute Studien- und Arbeitsbedingungen sowie eine starke und unabhängige Forschung.

1. Kooperationsverbot aufheben – Kooperation ermöglichen: Das von Union, FDP und SPD im Jahr 2006 im Grundgesetz verankerte sogenannte Kooperationsverbot verbietet Bund und Ländern in weiten Teilen des Bildungs- und Wissenschaftssystems zusammen zu arbeiten. Nur durch die Ende 2014 beschlossene Grundgesetzänderung wird immerhin eine umfangreiche Zusammenarbeit im Wissenschaftssystem ermöglicht, die allerdings häufig unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Bundesländer steht. Eine Weiterentwicklung des Bildungs- und Wissenschaftssystems, die gleiche Lebensverhältnisse und Bildungschancen zum Ziel hat, lässt sich unter diesen Bedingungen nicht erreichen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots.

2. Bund für die Ausfinanzierung der Hochschulen in Haftung nehmen: Seit einigen Jahren drängt ein immer größerer Anteil eines Jahrgangs an die Hochschulen. Eine gute und seit langem überfällige Entwicklung. Im Gegensatz dazu sind die Hochschulen seit vielen Jahren chronisch unterfinanziert. Die Grundmittel pro Studierenden sind von 7.280 Euro im Jahr 2000 auf 6.910 Euro im Jahr 2012 abgesunken. Ebenso hat sich die Betreuungsrelation von wissenschaftlichem Personal im Verhältnis zur Anzahl der Studierenden seit den 1980er Jahren um rund 30 Prozent verschlechtert. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher, dass der Bund dauerhaft die Hälfte der Kosten zur Verbesserung dieser Betreuungsrelation übernimmt, was rund 2,5 Milliarden Euro kosten würde. Zudem sind die Zahlungen des Bundes aus dem Hochschulpakt auf dem Niveau von 2017 zu verstetigen und 80.000 zusätzliche Studienplätze für geflüchtete Studieninteressierte bereitzustellen, wobei die Zuweisungen des Bundes um 10 Prozent anzuheben sind, um spezifische Beratungs- und Betreuungsleistungen zu finanzieren.

3. Investitionen in Hochschulen aufstocken: Der Investitionsstau an den Hochschulen hat gewaltige Ausmaße angenommen, die derzeit kaum abschätzbar sind. Alleine an den Universitäten entstand, nach vorsichtiger Schätzung, in den Jahren 2008 bis 2012 eine Unterfinanzierung beim Bau- und Investitionsbedarf von 3,14 Milliarden Euro. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher eine Wiedereinführung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, an der sich der Bund ab 2016 mit jährlich 1,3 Milliarden Euro sowie einem jährlichen Inflationsausgleich in Höhe von drei Prozent in den Folgejahren beteiligen soll.

4. Gute Arbeitsbedingungen in Wissenschaft und Forschung entwickeln: Die wettbewerbliche Umgestaltung des Wissenschaftssystems wird als Deregulierung und Flexibilisierung der Personalstrukturen direkt an die Wissenschaftler_innen weiter gegeben. An den gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind mehr als die Hälfte aller wissenschaftlichen Beschäftigten befristet beschäftigt, an den Hochschulen sind es sogar mehr als 80 Prozent. Mehr als die Hälfte der abgeschlossenen Arbeitsverträge hat eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher, dass der Bund ein Anreizprogramm zu Einrichtung unbefristeter Stellen auflegt, um 100.000 Neubesetzungen für jeweils zwei Jahre mit 10.000 Euro jährlich zu bezuschussen.

5. Mittel der Exzellenzinitiative umschichten: Die 2006 gestartete Exzellenzinitiative hat viele negative Entwicklungen im Wissenschaftssystem in Gang gesetzt oder verstärkt: Beispielsweise die Verschlechterung der Forschungsbedingungen in der Fläche auf Kosten weniger Leuchttürme sowie die Entdemokratisierung der Universitäten durch den Aufbau neuer informeller Managementstrukturen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher, die Exzellenzinitiative ersatzlos auslaufen zu lassen. Die positiven Erfahrungen aus den Förderlinien Graduiertenschulen und Exzellenzcluster sollten in die Förderinstrumente der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) integriert werden.

6. Auszehrung durch Drittmittel beenden: Das Aufkommen von Drittmitteln an Hochschulen hat sich von 1995 bis 2013 mehr als verdreifacht, die Grundmittel wuchsen im selben Zeitraum lediglich um gut 45 Prozent - also kaum über der Inflationsrate. Auf 1 Euro Drittmittel entfielen im Jahr 1995 knapp 2 Euro Grundmittel für die Forschung, im Jahr 2011 nur noch etwa 1,12 Euro. Ein Auszehrungseffekt entsteht, weil die mit den durch Drittmittel geförderten Forschungsprojekten verbundenen indirekten Kosten bei den öffentlichen Projektträgern i.d.R. nicht erstattet werden. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher, die Höhe der Gemeinkostenpauschalen den tatsächlichen Kosten anzunähern und auf 60 Prozent anzuheben.

7. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Bund und Länder erhöhen ihre Einflussmöglichkeiten auf die außeruniversitären Forschungsorganisationen, indem sie diesen durch den Pakt für Forschung und Innovation eine strategische Ausrichtung sowie die entsprechenden Erfolgskriterien und Organisationsprozesse vorgeben. Durch zentral organisierte Wettbewerbe, wie die Exzellenzinitiative und die massiv ausgeweitete Projektförderung des Bundes, wird dies zusätzlich verstärkt. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher endlich eine Debatte über die Rolle und den Zweck dieser bedeutsamen Forschungsorganisationen zu führen sowie zu deren Finanzierung künftig einen einheitlichen Finanzierungsschlüssel (70 Prozent Bund und 30 Prozent Länder) zu verwenden.

8. Fachhochschulen für ihre Weiterentwicklung stärken: Die Fachhochschulen sind in ihrer Rolle, als Studienorte mit einer sozial heterogenen Studierendenschaft und als Forschungseinrichtungen mit regionaler Anbindung zu fungieren, häufig überfordert. Die Personal- und Ressourcenausstattung der Fachhochschulen ist hierfür viel zu gering. Ebenso ist den Fachhochschulen der Zugang zur Forschungsförderung in großen Teilen unmöglich. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher, die Fachhochschulen stärker zu fördern und sie als gleichwertige Hochschulart neben den Universitäten zu etablieren.

9. Länder bedarfsgerecht finanzieren und Übergewicht des Bundes abbauen: Eine der Hauptursachen für die Unterfinanzierung der Hochschulen sowie der zunehmenden Steuerungshoheit des Bundes in der Wissenschaftspolitik ist die unzureichende Finanzausstattung der Bundesländer. Die umfangreichen Steuersenkungen seit 1998 haben nicht nur die Bundesländer regelrecht „ausbluten“ lassen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert daher eine stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens, um eine ausreichende Finanzierung der öffentlichen Haushalte sowie Steuergerechtigkeit im Allgemeinen wieder herzustellen.

10. Gleicher Zugang zu Hochschulen auch für Geflüchtete: Für einen gleichberechtigte Zugang zu Bildung sind neben einer schnellen Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Qualifikationen von Geflüchteten grundsätzlich kostenlose Beratungsangebote zu den Studienmöglichkeiten sowie zur Finanzierung eines Studiums unabdingbar. Die Hochschulen stehen in der Pflicht, zusätzliche Studienplätze bereit zu stellen - dafür soll der Bund den Hochschulpakt 2020 um eine weitere Säule ergänzen, mit der über die bestehenden Vereinbarungen hinaus zusätzliche 80.000 Studienplätze gefördert werden. Geflüchtete, die über die notwendige Qualifikation verfügen, sollten bereits nach drei Monaten Zugang zum BAföG erhalten. Ebenso ist anzustreben, dass mit der Aufnahme eines Studiums ein Bleiberecht für die Regelstudienzeit plus zwei Semester und nach Abschluss für mindestens zwei Jahre sichergestellt wird.

Ein ausführliche Fassung des Positionspapiers liegt als PDF vor.