Schulsozialarbeit an jeder Schule sichern!

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert seit Dezember 2012, Schulsozialarbeit mit einem eigenen Paragrafen im SGB VIII zu verankern. Das Ziel dabei ist, Schulsozialarbeit künftig weder auf eine Defizitorientierung zu beschränken noch allein als Teil der allgemeinen Jugendarbeit zu verstehen.

Schulsozialarbeit an jeder Schule sichern!

Schulsozialarbeit ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einer festen Größe der Arbeit an Schulen geworden. Seit den siebziger Jahren, besonders aber in den vergangenen 25 Jahren hat sich Schulsozialarbeit als eigenständige Form sozialer Jugendarbeit entwickelt, mit der seit den neunziger Jahren Aufgaben der §§ 11 und 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) am Ort Schule wahrgenommen werden. Dafür hat sich der Begriff »Schulsozialarbeit« als gebräuchlichster Begriff inzwischen etabliert (vgl.: Speck auf www.schulsozial­ arbeit.net ). Schulsozialarbeit wird bis heute in den Ländern nach unterschiedlichen Programmen in Verantwortung der Länder oder Kommunen gewährleistet und hat zum Teil schon eine lange Tradition. Schulsozialarbeiter*innen sind als Landesbedienstete angestellt bzw. arbeiten als Beschäftigte bei den öffentlichen Trägern oder den freien Trägern der Jugendhilfe. Bis heute jedoch findetSchulsozialarbeit kaum in den Schulgesetzen die gebührende Beachtung. Schulsozialarbeiter*innen verstehen sich zu Recht längst als Interessensvertretung für alle Kinder und Jugendlichen an der Schule. Sie stehen auch Eltern und Lehrenden als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Seit den frühen neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bemühen sich Wissenschaftler*innen, Praktiker*innen und Träger von Schulsozialarbeit um eine eigene Definition von Schulsozialarbeit, mit der die Spezifik dieser Aufgabe umrissen werden kann. Die Zusammenfassung der Debatten und Entwicklungen findet man unter www.schulsozialarbeit.net.

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