Der Bildungsbericht 2012 hat ein weiteres Mal die diversen Fehlstellen des Deutschen Bildungssystems vor Augen geführt

Rede zu TOP 35 a, b, ZP 9 |- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,
Der Bildungsbericht des Jahres 2012 hat uns ein weiteres Mal die diversen Fehlstellen des Deutschen Bildungssystems vor Augen geführt. Die Befunde haben sich zwar leicht verbessert, aber sie sind alles andere als gut.
Ich will mich aus Zeitgründen vor allem auf die Stellungnahme der Bundesregierung konzentrieren. Da soll suggeriert werden: es geht voran. Aber, meine Damen und Herren, es geht viel zu langsam voran.

Als erstes zum Geld: Das 2008 beim Bildungsgipfel der Bundesregierung in Dresden angestrebte Ziel, 10 Prozent des Bruttoinlandproduktes in Bildung und Forschung zu investieren, werden voraussichtlich erreicht werden. Aber die Steigerung der öffentlichen Bildungsausgaben beruht vor allem auf überproportional vielen Sonderprogrammen.
Sonderprogramme aber garantieren keine solide Bildungsfinanzierung. Wären diese Programme eine Ergänzung für ein ansonsten gut ausgestattetes Bildungssystem, wäre dagegen auch nichts einzuwenden. Aber diese Programme sollen quasi die Fehlstellen im Bildungssystem kaschieren. Und das kann nicht gelingen.
Außerdem: Wir haben die Programme und ihre finanzielle Ausstattung mal über diese letzten vier Haushaltsjahre miteinander vergleichen und in einer Grafik zusammengefasst. Da kommt ein ziemliches Rauf und Runter heraus. Ein Wirrwarr eben. Kontinuität sieht anders aus.

2. Natürlich ist es gut, wenn ein Drittel aller Jugendlichen die Schule mit einer Hochschulreife verlässt und 50 Prozent eines Absolventenjahrgangs ein Studium aufnehmen.
• aber immer noch gehen 6,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler, das sind mehr als 50.000, ohne einen Abschluss von der Schule ab.
• und 19 Prozent aller Schülerinnen und Schüler, also auch viele mit einem Abschluss, können nach Beendigung des Schulbesuchs nicht sicher Lesen und Schreiben.
• Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in Förderschulen unterrichtet werden, geht nicht zurück, obwohl es deutlich mehr gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen gibt.
• 300.000 SchulabgängerInnen, das sind 28 Prozent aller, die eine Berufsausbildung anstreben, landen erst einmal im Übergangssystem.

Das heißt doch nichts anderes als: für alle diese Schülerinnen und Schüler ist dieses Bildungssystem ungeeignet.

3. In Reaktion auf dieses Defizit beim Übergang in berufliche Ausbildung strebt die Bundesregierung eine „passgenaue Vermittlung“ an. Dazu gibt es gleich mehrere Sonderprogramme. Eines setzt schon in der siebenten Klasse an. Sicher, eine gute berufliche Orientierung ist eine zentrale Aufgabe in allen Schulen. Aber wer soll wozu „passen“? Besteht bei solcher Schwertpunktsetzung nicht die Gefahr, dass allgemeine schulische Bildung immer stärker daran gebunden wird, ob sie „passgenau“ für die ausbildungsbereiten Unternehmen ist?

Lassen Sie mich an dieser Stelle aus dem Bildungsbericht zitieren: Auf Seite 205 ist dort zu lesen: „Der individuelle Nutzen von Bildung beschränkt sich jedoch keineswegs auf beschäftigungswirksame und monetäre Vorteile. Bildung entfaltet ihre Wirkungen auch in einer Vielzahl anderer Lebensbereiche.“ Es geht um mehr Teilhabe am sozialen, politischen und kulturellen Leben, gut gebildete Menschen sind häufiger sozial engagiert. Es wäre also sehr wichtig, diesen allgemeinen Bildungscharakter von Schule zu stärken, zumal auch Unternehmen zunehmend die sogenannten sozialen Kompetenzen von Beschäftigten zu schätzen wissen.

4. In vierzehn Tagen werden wir es wieder quittiert bekommen: das Ausbauziel der Bundesregierung bei der Kinderbetreuung wird bis zum August dieses Jahres nicht erreicht werden können. Und auch das neue Ausbauziel von 39 Prozent der Kinder unter drei Jahren entspricht jetzt schon nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf. Nun kommen die kommunalen Spitzenverbände auf die aberwitzige Idee, den Rechtsanspruch interpretieren zu wollen:
Der Rechtsanspruch soll nur noch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze gelten. Was bitte ist denn das für eine Rechtsauffassung!

5. Der Schwerpunkt der Berichterstattung ist diesmal dankenswerterweise die kulturelle Bildung. Und da gibt es offensichtlich ein großes Bedürfnis in allen Familien. Doch auch in diesem Bildungsbereich wird deutlich, dass die Teilhabe an den Angeboten der Kultur in erheblichen Maße von der sozialen Lage der Familien abhängig ist. Darum hat die Bundesregierung ja auch eine kulturelle Komponente im Bildungs- und Teilhabe-Paket eingefügt und auch der heute hier zu beschließende Antrag der Koalition soll ja mehr kulturelle Teilhabe für sozial Benachteiligte ermöglichen. Doch mancherorts wird das nicht fruchten. Eine ausgeprägte und gute Kulturlandschaft, die kulturelle Betätigung ermöglichen könnte – gibt es nicht mehr überall. Wo kein kulturelles Angebot mehr da ist, kann auch keine Teilhabe ermöglicht werden. Wenn in einer Kleinstadt wie Calbe in meinem Wahlkreis die letzte und einzige kulturelle Einrichtung, die Stadtbibliothek, geschlossen werden musste, dann ist für kulturelle Teilhabe eben Ebbe.
Der Weg zur nächsten Bibliothek ist mit Fahrtkosten in einer Höhe verbunden, die im Budget der Bedarfsgemeinschaften nicht enthalten ist, und die bundesweiten Vereine, die durch ihr neues Programm gefördert werden, finden vor Ort keine Partner für lokale Bündnisse.

Was also tun?
• Eine Möglichkeit wäre, alle Schulen als Ganztagsschulen auszubauen und dann noch so auszustatten, dass sie mehr kulturelle Bildung anbieten können,
• Musikschulen so auszustatten, dass sie die Kraft und das Personal haben, um mehr Musikschulunterricht vor Ort anzubieten und nicht nur in 10 Prozent aller Schulen,
• und es wäre möglich, Kommunen, vor allem kleine, so auszustatten, dass sie Bibliotheken nicht schließen müssen.
Dazu aber haben Sie bisher alle Anträge von uns abgelehnt, etwa unseren Antrag zur Auflegung eines „Soforthilfeprogramms Kultur“ zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur (DrS. 17/552).

6. Um die wichtigsten Defizite des Bildungssystems in Deutschland beheben zu können, braucht man eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung. Die muss im Grundgesetz verankert werden. Dafür muss das Verbot der Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern endlich fallen. Aber mit Ihrem halbherzigen Versuch einer Grundgesetzänderung, die Sie im Sommer letzten Jahres vorgelegt haben, ist vermutlich diese Chance auf Jahre vertan. Warum konnten Sie nicht mutig sein und den Ländern eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz vorschlagen? Auch die Länder, die heute noch dagegen sind, hätten das der Bevölkerung in ihren Bundesländern erst einmal erklären müssen.

Gute Bildung zahlt sich aus, auch bei Wahlen. Und wenn Sie nichts überzeugt, dann vielleicht dieser Befund aus dem Bildungsbericht: Die Wahlbeteiligung ist bei Menschen mit einem Hochschulabschluss mehr als doppelt so hoch wie bei Menschen mit einem geringen Bildungsstand. Und eine hohe Wahlbeteiligung am 22. September wollen Sie doch auch. Oder?