Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Sprichwort sagt: Was lange währt, wird endlich gut. Es hat zwar lange gedauert, bis es jetzt zu der Beschlussfassung zu diesem Gesetzentwurf kommt, aber damit ist noch lange nicht alles gut.

Vor nunmehr drei Jahren ging ein Entsetzen durch die bundesdeutsche Öffentlichkeit, als bekannt wurde, dass in manch renommierter Bildungseinrichtung Kinder und Jugendliche mit sexuellen Übergriffen konfrontiert waren. Dass dies so lange unentdeckt und ungesühnt bleiben konnte, war für viele fast überhaupt nicht begreifbar.

Danach kamen jede Woche neue Entdeckungen ans Licht. Das geschah auch dank einer medialen Ermutigungskampagne, über die oft Jahrzehnte zurückliegenden traumatischen Erfahrungen zu sprechen und die Verbrechen anzuzeigen. Das hat die Betroffenen auch Jahrzehnte danach noch viel Mut gekostet.

Sie alle haben gehofft, dass nun ihr Leid nicht nur ins öffentliche Bewusstsein rückt, sondern dass ihnen so viele Jahre danach auch Gerechtigkeit wiederfährt, dass sie Hilfe finden, das Durchlebte zu verarbeiten, sofern das überhaupt geht, und dass die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. Es war aber schon sehr bald klar, dass es heute – das gilt auch für die Zukunft – für die Verfolgung solcher Straftaten ebenso wie für den Versuch der Wiedergutmachung und noch mehr für die Verhinderung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eigentlich zu wenige gesellschaftlich wirksame Instrumentarien gibt.

Der Runde Tisch hat seinen Abschlussbericht vor über einem Jahr vorgelegt, in dem er eine Fülle von Defiziten aufzeigt und Empfehlungen gibt, von denen bislang aber kaum etwas abgearbeitet ist. Das hat auch der Runde Tisch bei seiner Beratung am 20. Februar dieses Jahres feststellen müssen.

Und es ist schon bezeichnend, dass wir erst heute über diesen Abschlussbericht im Bundestag reden, ein Jahr danach. Zwar beschließen wir heute endlich ein Gesetz über die Verlängerung der Verjährungsfristen und über die Stärkung der Opferrechte, aber viel zu lange hat der Bund mit den Ländern über die Beteiligung an dem in Aussicht gestellten Hilfsfonds für Betroffene gestritten. Dabei ist Vertrauen verloren gegangen.

Nun nehmen wir zur Kenntnis, dass die Mittel des Bundes zügig eingesetzt werden sollen und mit klaren Richtlinien für eine entsprechende Antragstellung untersetzt werden. Das ist gut so. Doch noch immer gibt es außer vollmundigen Ankündigungen kein ausreichendes Netz von Beratungsstellen, die von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder aufsuchen können, die aber auch Erziehenden bei Verdachtsfällen Beratung und Hilfe geben. Noch immer gibt es keine verlässliche Finanzierung solcher Beratung, hangeln wir uns von einem Modellprojekt zum anderen, deren Fortsetzung ungewiss ist.

Was mich als Bildungspolitikerin ganz besonders betroffen macht, sind die offensichtlichen Defizite in der Forschung zu diesem Thema. Wo aber nicht geforscht wird, können keine wirksamen präventiven Strategien entwickelt werden, können Lehrende und Erziehende zum Beispiel keine Hilfen erhalten, können sie nicht hinreichend sensibilisiert werden. Auch die vom Runden Tisch entwickelten Leitlinien und auch die Reaktion Kultusministerkonferenz darauf können ja nur der Anfang sein.
Hilfreich wäre es aus unserer Sicht zum Beispiel, Schulsozialarbeit an allen Schulen zu sichern.

(Beifall bei der LINKEN)

Es wäre hilfreich, eine gute und verlässliche, gut erreichbare schulpsychologische Beratung in den Schulen zu sichern. Das ist wichtig für Kinder, für Eltern und für Lehrende. Aber Schulsozialarbeit gibt es längst nicht an allen Schulen, und dass Schulpsychologen an allen Ecken und Enden fehlen, wissen wir seit langem. Für viele dieser möglichen Hilfen fehlt eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung und fehlt teilweise auch eine gesetzliche Verankerung im Kinder- und Jugendhilferecht.

Wenn das so weitergeht, droht der Runde Tisch zur Alibi-Veranstaltung zu werden. Wir haben die Pflicht, das zu verhindern. Die heutige Beschlussfassung darf niemandem zur Beruhigung dienen.
(Beifall bei der LINKEN)

Ich wünsche mir darum, dass der Runde Tisch in jedem Jahr zusammenkommt und so lange den Finger in die Wunde legt, bis die übertragenen Aufgaben abgearbeitet sind. Das sind wir den Betroffenen schuldig, und diese Schuld ist noch lange nicht abgetragen.
Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sonja Steffen [SPD])

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