Rede zu Protokoll - Für ein neues Verständnis der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe – Schulsozialarbeit an allen Schulen

Schulsozialarbeit ist aus erfolgreicher Bildungspolitik in allen Ländern und Kommunen nicht mehr wegzudenken. Durch erfolgreiche Schulsozialarbeit können Lernende nachhaltig unterstützt und Lehrerinnen und Lehrer spürbar entlastet werden. Die Herausforderungen in der Arbeit in den Schulen aller Schulformen in

Deutschland, die komplizierter werdenden Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen, die hohe Abhängigkeit des Bildungserfolges von der sozialen Herkunft, die Anforderungen an inklusive Bildungsarbeit und der hohe Stellenwert von Bildung in der Gesellschaft erfordern zunehmend eine multiprofessionelle Arbeit an Schulen. Schulsozialarbeit gehört unbedingt dazu. Bislang ist Schulsozialarbeit aber eine mehr oder weniger freiwillige Aufgabe in der Verantwortung der Kommunen, die vor allem auf Schulen in besonderen sozialen Schwerpunkten beschränkt bleibt und oft genug der angespannten Haushaltslage zum Opfer fällt. Das wird der neuen Bedeutung von Schulsozialarbeit in keiner Weise gerecht.

Zwar hat die SPD als Kaufpreis für ihre Zustimmung zum Bildungs- und Teilhabepaket im Bundesrat der Bundesregierung ein 400 Millionen Euro schweres Paket für Hortmittagessen und Schulsozialarbeit abringen können, aber das läuft zum Ende dieses Jahres aus. Wenn man bedenkt, wie viele Kommunen über diese zusätzliche Bundesfinanzierung deutlich mehr Stellen für Schulsozialarbeit finanzieren konnten, als das bislang der Fall war, dann ist auch absehbar, was passiert, wenn diese Mittel mit dem Ende dieses Jahres wegfallen. In manch einer Kommune könnte es dann gar keine Schulsozialarbeit mehr geben. Dem soll nun durch den Gesetzentwurf des Bundesrates abgeholfen werden. Doch so wichtig die Verstetigung des Mittelflusses aus Bundesgeldern ist, so falsch ist der Weg, über den das passieren soll. Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zurecht darauf hin, dass die Erhöhung der Zuweisung der Kosten der Unterkunft um 400 Millionen Euro zur Finanzierung von Hortmittagessen und Schulsozialarbeit rechtlich nicht bindend ist. Eine dauerhafte Lösung über eine Entfristung dieser Finanzierung ist also nicht sachgerecht und auf Dauer auch nicht zielführend. DIE LINKE fordert darum, Schulsozialarbeit als Regelleistung im Kinder- und Jugendhilferecht zu verankern und zudem ein Bundesprogramm zur Beteiligung von Bund und Ländern an der dauerhaften Finanzierung von Schulsozialarbeit aufzulegen. Damit käme Verlässlichkeit, Planbarkeit und Qualität auch für die Träger von Schulsozialarbeit in die Sache.

Das alles wäre auch unter den heutigen grundgesetzlichen Bedingungen schon machbar, aber es geht natürlich besser, viel besser, wenn das leidige Verbot der Zusammenarbeit in Bildungsfragen zwischen Bund und Ländern, das es seit der Föderalismusreform 2006 gibt, zugunsten einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Bildung aufgehoben würde. Darum ist das unsere dritte, nicht zum ersten Mal erhobene Forderung. Der Bund kann sich nicht mehr aus dem herausziehen, was in Schulen, was in der Bildung überhaupt geschieht. Ein hohes Bildungsniveau der gesamten Bevölkerung ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das gesamtstaatliches Handeln erfordert. Immerhin steht im Grundgesetz, Artikel sieben, auch: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Momentan schaut aber der Staat Bundesrepublik nicht hin, was im Schulwesen warum schlecht läuft. Oder besser: er schaut gelegentlich hin und ist hilflos. Oder er erfindet Bildungs- und Teilhabepakete, die kaum Teilhabe und schon gar nicht Bildung sichern. Vielmehr rechnet sich die Bundesregierung die Welt schön, indem sie die Beanspruchung von Bestandteilen des Paketes einfach addiert. So entsteht der Eindruck, als ob zwei Drittel der berechtigten Kinder und Jugendlichen von dem Angebot profitieren. Schaut man ins Detail, so erfährt man, dass alle Bestandteile des Paketes von nicht einmal einem Drittel aller Kinder und Jugendlichen, die Anspruch hätten, wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden kann. So nutzt die Möglichkeit eines gestützten Mittagessens nichts, wenn vor Ort gar keines angeboten wird. Die Möglichkeit zur Teilhabe gar wird selbst in der geschönten Statistik der Bundesregierung nur von 27 Prozent der Berechtigten genutzt, Lernförderung gar erhalten nur 5 Prozent der Berechtigten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket hat sich nicht nur als bürokratisches Monstrum erwiesen, es kommt auch nicht dort an, wo es nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes hin sollte. Das hätten die Eltern allemal besser hinbekommen. Und es wäre gerechter gewesen. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist darum nicht zu reformieren, sondern die Mittel müssen umgelenkt werden in eine vernünftige finanzielle Absicherung von Kindern in Bedarfsgemeinschaften, Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch haben. Wie einfach das gehen kann, zeigt das Schulbedarfspaket.

Das alles hat nun auch die SPD erkannt. Aber wenn sie nun die Finanzierung von Bildungsleistungen und Schulsozialarbeit weiter über das SGB II absichern will, bleibt sie in der falschen Logik stecken. Sicher kann man für Anspruchsberechtigte einfach zweckgebunden Mittel auszahlen. Aber Rechtsansprüche sind für alle und diskriminierungsfrei zu verankern. Damit aber gehören sie ins Kinder- und Jugendhilferecht, also ins SGB XIII. Die soziale Absicherung von Kindern in benachteiligten Familien könnte über eine Kindergrundsicherung wirkungsvoller gewährleistet werden.

Im SPD-Antrag finden wir einige gute und auch aus unserer Sicht richtige Forderungen. Schade nur, das die SPD für ihre Einsichten den Umweg über das SGB II brauchte. Vielleicht hat ja auch die Nähe zur Bundestagswahl beim Erkenntnisgewinn geholfen. Dann bleibt zu hoffen, dass diese Einsicht nach der Wahl nicht wieder verschwindet.

DIE LINKE bleibt dabei: eine auskömmliche Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen, ein besser ausfinanziertes System von Gemeinschaftschulen, in denen alle Kinder individuell gefördert werden können, mit Schulsozialarbeit an allen Schulen, finanziell besser ausgestattete Kommunen, damit sie das auch leisten können und eine dauerhafte und stärkere Beteiligung von Bund und Ländern an der Finanzierung von Schulsozialarbeit als Regelleistung der Kinder- und Jugendhilfe, das würde mehr bringen als die bisherigen hilflosen Versuche des Bundes zur Kompensation des unterfinanzierten Sozial- und Bildungssystems.

DIE LINKE wird sich bei dem Antrag der SPD darum auch enthalten.